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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 51/05 |
§§: | DBA POL Art. 13, DBA POL Art. 14 |
Schlagwörter | Ausland, Doppelbesteuerungsabkommen, Freiberufler, Selbständige Tätigkeit |
Rechtsfrage: | Besteuerungsrecht für in Polen erzielte freiberufliche Einkünfte: Unterliegen die in Polen erzielten Einkünfte eines deutschen Freiberuflers nicht der inländischen Besteuerung, da die Vergütungen von einer in Polen ansässigen Person gezahlt worden sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 20.01.2004 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1654/01 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2004 S. 348 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 35 03 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.11.2006 |
Erledigungs-Az: | I R 51/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 15 40 |