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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 39/99
§§: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 Buchst. b J: 1993, UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a J: 1993, UStG § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 J: 1993, Richtlinie 77/388/EWG Art. 6 Abs. 2
Schlagwörter Eigenverbrauch, Steuerbefreiung, Vorsteuerabzug, Gebäude, Wohnzwecke
Rechtsfrage: Kann der Stpfl. die teilweise Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Gebäudes für private Wohnzwecke als steuerpflichtigen Eigenverbrauch behandeln und die anteilig bei Errichtung des Gebäudes für den Wohnteil in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 15.04.1999
Vorinstanz/AZ: 14 K 4429/97
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.07.2003
Erledigungs-Az: V R 39/99
Erledigungs-Vermerk: Vorlage an den EuGH - BFH-Beschluß vom 25.5.2000, V R 39/99 = SIS 00 09 07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 42 94