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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | XI R 11/98 |
| §§: | EStG § 3 Nr. 11, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2 |
| Schlagwörter | Erziehungsbeihilfe, Freiberufliche Tätigkeit, Kinderhaus, Pflegekind |
| Rechtsfrage: | 1. Sind Pflegesatzzahlungen des Jugendamtes für Kinder, die in einem Kinderhaus untergebracht sind, als steuerfreie Erziehungsbeihilfen im Sinne des § 3 Nr. 11 EStG oder als Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit zu qualifizieren ? - 2. Berücksichtigung der im Kinderhaus aufgenommenen Kinder als Pflegekinder des Kinderhausbetreibers. - Zulassung durch FG |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 07.10.1997 |
| Vorinstanz/AZ: | 7 K 868/96 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 23.09.1998 |
| Erledigungs-Az: | XI R 11/98 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 04 11 |