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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 8/08 (BFH) |
§§: | EStG § 10 f Abs. 1, EStG § 7 i, AO § 171 Abs. 10 |
Schlagwörter | Bescheinigung, Denkmalschutz, Bindung, Neubau |
Rechtsfrage: | Umfang der Bindungswirkung einer Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde für die Gewährung eines Abzugsbetrags nach § 10 f EStG: Entfaltet die Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde als Grundlagenbescheid für die Inanspruchnahme der Steuerbegünstigung auch dann Bindungswirkung für die Finanzbehörde, wenn die an einem Fachwerkhaus vorgenommenen Instandsetzungen bautechnisch als Neubau zu beurteilen sind, oder entscheidet die Finanzbehörde insoweit in eigener Zuständigkeit? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 17.12.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 3187/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 19 06 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.06.2009 |
Erledigungs-Az: | X R 8/08 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 26 28 |