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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII B 11/00
§§: AO § 208 Abs. 1 Satz 1, AO § 30, AO § 30 a Abs. 3
Schlagwörter Steuerfahndung, Verwertung, Bankgeheimnis, Kontrollmitteilung, Kapitalvermögen, Zinsen
Rechtsfrage: Ist es zulässig, dass die Steuerfahndung, die im Rahmen einer richterlichen Beschlagnahmeanordnung bei einer Sparkasse gewonnenen Erkenntnisse über Kapitalvermögen und Kapitaleinkünfte der Kunden bei Strafverfolgungshindernissen ausschließlich für Besteuerungszwecke auswertet?
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 25.11.1999
Vorinstanz/AZ: II 71/99
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2000 S. 470
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 44 55
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.06.2001
Erledigungs-Az: VII B 11/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 11 51