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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 4/12 (BFH) |
§§: | AStG § 2 Abs. 1, AStG § 2 Abs. 2 Nr. 2, AO § 173 Abs. 1 Nr. 1, AO § 176 Abs. 2, EG Art. 56, DBA-Großbritannien Art. 7 |
Schlagwörter | Beschränkte Steuerpflicht, Zinsen, Außensteuerrecht, Kapitalverkehrsfreiheit, Doppelbesteuerung, Neue Tatsache, Vertrauensschutz |
Rechtsfrage: | 1. Änderungserheblichkeit bei neuen Tatsachen i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO? - 2. Vertrauensschutz gemäß § 176 Abs. 2 AO? - 3. Handelt es sich bei der Nichtbesteuerung inländischer Zinseinkünfte in Großbritannien nach dem "Remittance-Base"-Prinzip um eine Vorzugsbesteuerung? Ist das Besteuerungsrecht Deutschlands für die Zinseinkünfte überdies nach dem DBA-Großbritannien ausgeschlossen? Verstößt die erweiterte beschränkte Steuerpflicht gegen die unionsrechtliche Freiheit des Kapitalverkehrs? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 21.11.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 628/08 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2012 S. 587 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 03 12 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.06.2013 |
Erledigungs-Az: | I R 4/12 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 30 18 |