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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 27/18 (BFH) |
§§: | AO § 155 Abs. 1, EStG § 17 Abs. 4, GmbHG § 60 Abs. 1 Nr. 2, GmbHG § 60 Abs. 1 Nr. 5 |
Schlagwörter | Insolvenz, Steuerbescheid, Erstattung, Auflösungsverlust |
Rechtsfrage: | 1. Ist der Erlass in Form eines Einkommensteuerbescheids nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens möglich, wenn sich bei der Anrechnung von geleisteten Vorauszahlungen insgesamt ein Erstattungsanspruch ergibt oder hat das Finanzamt (lediglich) eine formlose Mitteilung zur Berechnung der Einkommensteuer unter Berücksichtigung von Anrechnungsbeträgen zu fertigen? - 2. Zur Frage des Zeitpunkts und der Höhe eines Auflösungsverlustes nach § 17 Abs. 4 EStG, wenn aus Sicht des Stpfl. die nachträglichen Anschaffungskosten bereits mit seinem mündlich als Alleingesellschafter gefassten Beschluss über die zivilrechtliche Auflösung der GmbH neben den zeitgleich gestellten Antrag auf Insolvenzeröffnung für die GmbH, der im neuen Jahr vom Insolvenzgericht mangels Masse abgelehnt wurde, feststanden. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 04.10.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 1921/16 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 20 03 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.04.2022 |
Erledigungs-Az: | IX R 27/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Beitrittsaufforderung an das BMF durch BFH-Beschluss vom 30.6.2020 IX R 27/18 -- Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 13 36 |