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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 66/05
§§: EStG § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c, SGB III § 38 Abs. 2, SGB X § 31 Satz 1
Schlagwörter Kindergeld, Ausbildung, Nachweis, Verwaltungsakt, Bekanntgabe
Rechtsfrage: Ernsthaftes Bemühen um einen Ausbildungsplatz: Gehört zur Ausbildungswilligkeit, dass ein Kind dies laufend, zumindest aber monatlich gegenüber der Berufsberatung kundtut? Muss die Behörde diese Nachfragen des Ausbildungsplatzsuchenden dokumentieren? Handelt es sich bei der Streichung aus der Bewerberkartei bei der Berufsberatung um einen Verwaltungsakt, der förmlich bekannt zu geben ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 22.09.2005
Vorinstanz/AZ: 10 K 5182/04
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 66
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 04 48
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.06.2008
Erledigungs-Az: III R 66/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 33 38