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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 23/02 | 
| §§: | GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 1 Abs. 2, AO 1977 § 42 | 
| Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Erwerb, Gesellschaftsanteil, Grundbesitz, Gesamthandsgemeinschaft, Gestaltungsmissbrauch | 
| Rechtsfrage: | Kein der Grunderwerbsteuer zu unterwerfender Gestaltungsmissbrauch beim Erwerb eines Gesellschaftsanteils, der mit einer besonderen Berechtigung an einer der Gesellschaft gehörenden Teileigentumseinheit verbunden ist? - Zulassung durch FG - | 
| Vorinstanz: | Sächsisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 11.04.2002 | 
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 2388/99 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 1104 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 90 17 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 01.12.2004 | 
| Erledigungs-Az: | II R 23/02 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 18 54 | 
