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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 17/15 (BFH) |
§§: | EStG § 11 Abs. 1 Satz 1, EStG § 4 Abs. 3, AO § 174 Abs. 4 |
Schlagwörter | Zufluss, Veräußerung, Umwandlung, Bestimmter Sachverhalt |
Rechtsfrage: | Zufluss(-zeitpunkt) einer Forderung aus der Veräußerung eines Mandantenstamms bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG, wenn ein Teil der Kaufpreisforderung in eine Einlage des Veräußerers im Rahmen einer typisch stillen Beteiligung am Geschäft der Erwerberin umgewandelt wird und auf einen weiteren Teil der Kaufpreisforderung zur Einstellung in eine Kapitalrücklage in der Bilanz der Erwerberin verzichtet wird? Lagen die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Änderung des Einkommensteuerbescheids nach § 174 Abs. 4 AO in Bezug auf die Erfassung des Veräußerungsgewinns vor? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 03.12.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 2560/12 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2015 S. 1333 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 14 77 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.11.2017 |
Erledigungs-Az: | VIII R 17/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 18 03 01 |