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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 16/12 (BFH)
§§: EStG § 19 a, EStG § 8 Abs. 2 Satz 9, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Schlagwörter Steuerfreiheit, Vermögensbeteiligung, Ermittlung, Freibetrag, Aktienoption, Freigrenze
Rechtsfrage: Sind in die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des Freibetrages des § 19 a EStG nicht verbilligt überlassene Vermögensbeteiligungen einzubeziehen, liegt eine verbilligte Überlassung einer Vermögensbeteiligung i.S. des § 19 a EStG auch dann vor, wenn die Verbilligung in der Draufgabe einer unentgeltlichen, nicht übertragbaren Aktienoption liegt, und sind gemäß § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG steuerfrei erlangte Vermögensbeteiligungen in die Bemessungsgrundlage zur Ermittlung des Freibetrages nach § 19 a EStG einzubeziehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 08.02.2012
Vorinstanz/AZ: 6 K 1563/08 L
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2012 S. 1042
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 14 66
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.01.2015
Erledigungs-Az: VI R 16/12 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 07 83