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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-398/16 (EuGH)
§§: EG Art. 43, EG Art. 48, AEUV Art. 49, AEUV Art. 54
Schlagwörter EG, EU, Zinsabzugsverbot, Muttergesellschaft, Darlehen, Tochtergesellschaft, Niederlande, Niederlassungsfreiheit, Zinsen
Rechtsfrage: Sind die Art. 43 EG und 48 EG (jetzt 49 AEUV und 54 AEUV) dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, aufgrund deren einer in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Muttergesellschaft in Bezug auf ein Darlehen, das mit einer Kapitaleinlage in eine in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Tochtergesellschaft zusammenhängt, ein Zinsabzug verwehrt wird, während dieser Abzug in Anspruch genommen werden könnte, wenn die genannte Tochtergesellschaft in eine steuerliche Einheit - mit den Merkmalen einer niederländischen steuerlichen Einheit - mit der erwähnten Muttergesellschaft aufgenommen worden wäre, weil dann durch die Konsolidierung der Zusammenhang mit einer solchen Kapitaleinlage nicht zu erkennen gewesen wäre?
Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2016 Nr. C 371 S. 4
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 22.02.2018
Erledigungs-Az: Rs C-398/16 und C-399/16
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 04 83