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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 48/04
§§: AO 1977 § 174 Abs. 1, ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2
Schlagwörter Erbschaftsteuerbescheid, Aufhebung, Widerstreitende Steuerfestsetzung, Neue Bundesländer
Rechtsfrage: Widerstreitende Steuerfestsetzungen: Ist der Schenkungsteuerbescheid des Finanzamts vom Jahr 2000 aufzuheben, weil der Erwerb des Grundstücks in der DDR bereits mit Erbschaftsteuerbescheid des Rates der Stadt (C) im Jahr 1978 besteuert worden war? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 14.01.2003
Vorinstanz/AZ: 5 K 5224/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 00 53
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.05.2006
Erledigungs-Az: II R 48/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 33 80