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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 72/05 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Gewinntantieme, Gesellschaftergeschäftsführer, Sonderabschreibungen |
Rechtsfrage: | Sind bei der Angemessenheitsprüfung von Gewinntantiemen der Gesellschaftergeschäftsführer Sonderabschreibungen dem Gewinn (Bemessungsgrundlage) hinzuzurechnen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 05.07.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 1926/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 00 70 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.03.2006 |
Erledigungs-Az: | I R 72/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 34 69 |