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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV B 37/02 |
| §§: | AO § 122 Abs. 2 Nr. 1 |
| Schlagwörter | Bekanntgabe, Zugangsvermutung, Einspruchsentscheidung, Postfach, Bevollmächtigter |
| Rechtsfrage: | Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO bei Einlegung der Einspruchsentscheidung in das Postfach des Bevollmächtigten nach der Leerung am Freitag vormittag? |
| Vorinstanz: | FG München |
| Vorinstanz/Datum: | 17.12.2001 |
| Vorinstanz/AZ: | 13 K 2525/01 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 55 15 |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde zurückgenommen |