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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 74/14 (BFH)
§§: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 8, EStG § 42 d, BRAO § 59 j, BRAO § 59 c
Schlagwörter Arbeitslohn, Geldwerter Vorteil, Versicherungsbeitrag, Berufshaftpflichtversicherung, GmbH, Rechtsanwalt, Eigenbetriebliches Interesse
Rechtsfrage: Ist die Zahlung der Beiträge zur eigenen Berufshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers für seine Tätigkeit als Rechtsanwalts-GmbH Arbeitslohn seiner angestellten Rechtsanwälte, wenn der Arbeitgeber zusätzlich zu der von den Rechtsanwälten nach § 51 BRAO abgeschlossenen eigenen Berufshaftpflichtversicherung einen die Mindestversicherungssumme übersteigenden Versicherungsschutz wählt und sich die Prämienbemessung nach der Anzahl, Funktion und der Arbeitszeit der angestellten Rechtsanwälte richtet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 04.11.2014
Vorinstanz/AZ: 2 K 95/14
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2015 S. 393
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 02 42
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.11.2015
Erledigungs-Az: VI R 74/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 01 45