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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 72/04 (BFH) | 
| §§: | EStG § 10 d Abs. 1, EStG § 52 Abs. 1 Satz 1, EStG § 2 Abs. 3, StEntlG 1999/2000/2002, EStR 1999 R 115 Abs. 6, FGO § 120 Abs. 1 Satz 1, FGO § 56 | 
| Schlagwörter | Verlustrücktrag, Verlustabzug, Mindestbesteuerung, Wiedereinsetzung | 
| Rechtsfrage: | 1. Fristgerechte Revisionseinlegung? Ist Wiedereinsetzung zu gewähren, wenn die Revision 14 Tage vor Fristablauf beim FG eingereicht wird und das FG die Rechtsmittelschrift nach Ablauf der Frist an den BFH weiterleitet? - 2. Ist beim Verlustrücktrag eines im Veranlagungszeitraum 1999 entstandenen Verlustes auf den Veranlagungszeitraum 1998 die Verrechnungsbeschränkung des § 2 Abs. 3 EStG zu beachten oder schließt § 52 Abs. 1 Satz 1 EStG dies aus? - Das Verfahren ist bis zu einer abschließenden Entscheidung des BVerfG 2 BvL 59/06 ausgesetzt (Beschluss vom 19.2.2007). - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | Hessisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 22.09.2004 | 
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 1686/01 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 27 31 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 09.03.2011 | 
| Erledigungs-Az: | IX R 72/04 | 
| Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren st bis zur Entscheidung des BVerfG im Verfahren 2 BvL 59/06 ausgesetzt - Verfahren wieder aufgenommen | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 11 16 54 | 
