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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 80/97 |
§§: | AO 1977 § 69, AO 1977 § 166 |
Schlagwörter | Grob fahrlässiges Handeln, Haftung, Vereinsvorstand |
Rechtsfrage: | Haftung des Vereinsvorstandes für nicht abgeführte Lohnsteuer. Handelt der Vereinsvorstand auch dann grob fahrlässig, wenn er sich ernsthaft bemüht hat, Geldmittel zur Zahlung der Steuerschulden (aus öffentl. Mitteln, eigene Privatgelder) zu beschaffen? - Zulassung durch BFH |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 24.07.1996 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 270/94 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.01.1998 |
Erledigungs-Az: | VII R 80/97 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 09 72 |