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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 87/02 |
§§: | EStG § 32 Abs. 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Kindergeld, Pflegekind, Kostenbeteiligung, Betreuung |
Rechtsfrage: | Kein Kindergeldanspruch für vier in den Haushalt des Klägers in Vollzeitpflege aufgenommene und betreute, besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder (zwischen 1 und 10 Jahre alt), für deren Versorgung jeweils monatlich Geldbeträge in Höhe von 2526 DM (Pflege- und Erziehungsgeld, Beitrag zur Altersversorgung) mittelbar vom Jugendamt gezahlt werden, weil dadurch vom Kläger kein wesentlicher Unterhaltsbeitrag mehr geleistet wird und er für die Vollzeitpflege entlohnt wird? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 25.03.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 2026/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 20 24 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.05.2004 |
Erledigungs-Az: | VIII R 87/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Erledigung der Hauptsache |