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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 27/09 (BFH)
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Sonderausgabe, Schulgeld, Ersatzschule, Ergänzungsschule
Rechtsfrage: Schulgeld als Sonderausgabe: Abzug von Schulgeldzahlungen für eine in diesen Jahrgangsstufen nach bayerischem Landesrecht nicht als Ersatzschule genehmigte Privatschule? Vereinbarkeit des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG mit Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht, wenn die staatliche Anerkennung als Ergänzungsschule mangels eines entsprechenden Verfahrens nach Landesrecht nicht vorgesehen ist? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 23.09.2008
Vorinstanz/AZ: 12 K 718/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 23 73
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.10.2011
Erledigungs-Az: X R 27/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 00 35