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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 66/05
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4
Schlagwörter Fortbildung, Fahrtkosten, Auswärtstätigkeit, Entfernungspauschale
Rechtsfrage: Sind bei einer berufsbegleitenden, ca. 4 Jahre dauernden Fortbildungsmaßnahme die wöchentlich dreimal erforderlichen Fahrten zu der Fortbildungsstätte (Technikerschule) als Auswärtstätigkeit (Dienstreisen) mit den tatsächlichen Kosten oder nur in Höhe der Entfernungspauschale als Fahrten zu einer weiteren regelmäßigen Arbeitsstätte zu berücksichtigen, weil die Einrichtung nachhaltig, fortdauernd und immer wieder aufgesucht wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 23.09.2005
Vorinstanz/AZ: 1 K 1313/05
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.04.2008
Erledigungs-Az: VI R 66/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 24 17