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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 28/02 |
§§: | ErbStG § 5 Abs. 2, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 29 Abs. 1 Nr. 3, BGB § 1378, BGB § 1408 |
Schlagwörter | Schenkungsteuer, Zugewinngemeinschaft, Beendigung, Ausgleichsanspruch, Freigebige Zuwendung |
Rechtsfrage: | Vorzeitiger Zugewinnausgleich - keine steuerfreie Ausgleichsforderung: Führt der durch notariellen Ehevertrag vereinbarte vorzeitige Zugewinnausgleich unter Beibehaltung des Güterstand der Zugewinngemeinschaft zu einer freigebigen Zuwendung oder zu einer nach § 5 Abs. 2 ErbStG schenkungsteuerfreien Ausgleichsforderung (§ 1378 BGB)? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 04.06.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 2513/98 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 1254 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 95 68 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.08.2005 |
Erledigungs-Az: | II R 28/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 02 65 |