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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 2/06
§§: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, EStG § 12 Nr. 2, EStG § 16
Schlagwörter Veräußerungsrente, Unterhaltsrente, Versorgung, Ablösung, Rentenverpflichtung
Rechtsfrage: Abgrenzung zwischen Veräußerungsrente, Versorgungsrente und Unterhaltsrente: Rechtliche Einordnung einer Vermögensübertragung und steuerliche Behandlung der Ablösung der in diesem Zusammenhang übernommenen Rentenverpflichtung durch eine Einmalzahlung. Liegt ein entgeltliches Rechtsgeschäft (Veräußerungsrente) vor, wenn im Rahmen einer Übertragung auf den Todesfall das wesentliche Vermögen (hier: Wohn- und Geschäftsgrundstück mit Einzelhandelsgeschäft) übertragen und dem Empfänger (Kläger) dabei Rentenverpflichtungen gegenüber Dritten auferlegt werden oder handelt es sich um eine private Unterhaltsrente? Mindert die Ablösung der Rentenverpflichtung anlässlich des Verkaufs des Grundstücks im Streitjahr den gewerblichen Veräußerungsgewinn? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 28.10.2005
Vorinstanz/AZ: 18 K 4366/03 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2006 S. 328
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 14 36
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.06.2007
Erledigungs-Az: X R 2/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 37 79