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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI B 129/99 |
| §§: | AO § 129 |
| Schlagwörter | Offenbare Unrichtigkeit, Berichtigung |
| Rechtsfrage: | Liegt bei falscher Ermittlung der abziehbaren Werbungskosten bei steuerfreien Arbeitgeberleistungen aufgrund eines Auslandseinsatzes durch den Finanzbeamten keine offenbare Unrichtigkeit vor? |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 29.03.1999 |
| Vorinstanz/AZ: | 8 K 4541/97 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 01.03.2002 |
| Erledigungs-Az: | VI B 129/99 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 67 07 |