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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 48/01 |
§§: | EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 3 Nr. 50 |
Schlagwörter | Arbeitslohn, Mietersatz, Arbeitszimmer, Arbeitgeber |
Rechtsfrage: | Mietkostenzuschüsse des Arbeitgebers zu den von den Außendienstmitarbeitern im eigenen Haus oder in der Wohnung unterhaltenen Büroraum für die Unterbringung der vom Arbeitgeber gestellten technischen Bürogeräte und Modelle des Produktsortiments sowie für Kundenbesuche als pauschaler Werbungskostenersatz steuerpflichtiger Arbeitslohn oder steuerfreier Auslagenersatz, weil damit lediglich Aufwendungen vergütet werden, die dem Mitarbeiter durch seine vertragsgemäße Tätigkeit entstehen (kein Ertrag der Arbeitsleistung)? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 26.02.2001 |
Vorinstanz/AZ: | II 718/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 84 05 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.03.2006 |
Erledigungs-Az: | IX R 76/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an IX. Senat - neues Aktenzeichen: IX R 76/01 - Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 38 16 |