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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 41/05
§§: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. a, FlurbG § 54 Abs. 2
Schlagwörter Grunderwerbsteuer, Flurbereinigung, Abfindung, Ersatz, Einbringung, Grundstück, Grunderwerbsteuerbefreiung
Rechtsfrage: Flurbereinigungsverfahren - Abfindung des Zuteilungsverzichtenden in Geld: Verzichtet ein Teilnehmer eines Flurbereinigungsverfahrens zugunsten eines anderen Teilnehmers gegen Geld auf seine Landabfindung, so unterliegt insoweit die spätere Landzuweisung der Grunderwerbsteuer. Ist dieser Eigentumsübergang nicht von der Besteuerung nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 Buchst. a GrEStG ausgenommen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 25.07.2005
Vorinstanz/AZ: 5 K 490/03
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 04 30
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.08.2006
Erledigungs-Az: II R 41/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 40 90