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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 12/00
§§: EStG § 9 a Nr 2
Schlagwörter Kreditkosten, Abschlussgebühr, Bausparvertrag, Schuldzinsen
Rechtsfrage: Bausparvertrags-Abschlussgebühr als sonstige Kreditkosten neben dem Pauschbetrag des § 9 a Satz 1 Nr. 2 EStG als Werbungskosten abziehbar - Auslegung des Begriffs "Schuldzinsen" i.S. von § 9 a Satz 2 EStG? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 10.12.1999
Vorinstanz/AZ: 11 K 69/99 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 53 48
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.10.2002
Erledigungs-Az: IX R 12/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 08 18, SIS 03 18 73