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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 43/18 (BFH) |
§§: | GewStG § 9 Nr. 7 Satz 1 Halbs. 2, GewStG § 9 Nr. 2 a, AO § 10, AO § 12 Satz 2 Nr. 1 |
Schlagwörter | Gewerbesteuer, Kürzung, Geschäftsleitung |
Rechtsfrage: | Gewerbesteuerliche Kürzung bei Ausschüttungen ausländischer Gesellschaften: Ist eine gewerbesteuerliche Kürzung um Ausschüttungen anderer Kapitalgesellschaften gemäß § 9 Abs. 2 a GewStG auch vorzunehmen, wenn die ausschüttende Gesellschaft ihren Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU hat, der Sitz der Geschäftsführung jedoch in Deutschland ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 19.10.2018 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 1279/16 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 21 26 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.06.2022 |
Erledigungs-Az: | I R 43/18 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 22 17 22 |