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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 98/00
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, HGB § 255 Abs. 2
Schlagwörter Anschaffungsnaher Aufwand
Rechtsfrage: Ist das FA auch bei Überschreitung der Aufgriffgrenze von 20 v.H. der R 157 Abs. 5 EStR 1990 (jetzt: 15 v.H. gem. R 157 Abs. 4 EStR 1999) verpflichtet zu prüfen, ob die konkret getätigten Aufwendungen Herstellungskosten i.S. von § 255 Abs. 2 HGB sind - Ist die neuere BFH-Rechtsprechung dahingehend zu verstehen, dass Maßstab für die Beurteilung der Frage des Vorliegens einer "wesentlichen Verbesserung" i.S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB nicht die Anschaffungskosten des Gebäudes, sondern ausschließlich dessen Zustand im Erwerbszeitpunkt ist - Kommt den Grundsätzen des anschaffungsnahen Herstellungsaufwands bei der Abgrenzung von Erhaltungs- und Herstellungsaufwand noch eine eigenständige Bedeutung zu? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 20.10.2000
Vorinstanz/AZ: 3 K 3824/95 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 47 38
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 20.08.2002
Erledigungs-Az: IX R 98/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 05 90