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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 49/97 |
§§: | EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4, EStG § 21 Abs. 2 Satz 2 |
Schlagwörter | Landwirtschaft, Altenteil, Grundstück, Instandhaltung, Betriebsausgaben |
Rechtsfrage: | Können Instandhaltungskosten für ein zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen gehörendes Gebäude, das der Mutter des Hofeigentümers mit ca. 55 % der ortsüblichen Miete zur Nutzung überlassen wurde (im Rahmen einer Altenteilsregelung) in voller Höhe oder nur teilweise als Betriebsausgaben behandelt werden? Ist der Rechtsgedanke des § 21 Abs. 2 Satz 2 EStG anwendbar oder liegt in Höhe der unentgeltlichen Überlassung eine Nutzungsentnahme vor? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 16.06.1997 |
Vorinstanz/AZ: | V 1235/96 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.04.1999 |
Erledigungs-Az: | IV R 49/97 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 99 14 13 |