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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 6/06
§§: KStG § 2 Nr. 1, EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Buchst. a
Schlagwörter Beschränkte Steuerpflicht, Einlage, Grundstücksveräußerung, Drei-Jahres-Regel, Bewertung
Rechtsfrage: Stellt die Besteuerung nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe f Satz 2 EStG unter verfassungsrechtlichen oder europarechtlichen Gesichtspunkten eine Diskriminierung ausländischer Steuerpflichtiger dar? Gilt die sog. Drei-Jahres-Regel des § 6 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 Buchstabe a EStG nicht für den Teilwert bei Beginn der beschränkten Steuerpflicht einer ausländischen Grundstücksgesellschaft am 1.1.1994? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 28.09.2005
Vorinstanz/AZ: 3 K 181/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 18 13
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.08.2006
Erledigungs-Az: I R 6/06
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 47 36