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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 84/00 |
§§: | FGO § 68 F: 21.12.1992 |
Schlagwörter | Antragsfrist, Rechtsbehelfsbelehrung |
Rechtsfrage: | Gilt die Monatsfrist des § 68 S. 2 FGO a.F., wenn der Hinweis i.S.d. § 68 S. 3 FGO a.F. nicht in der Rechtsbehelfsbelehrung selbst, sondern auf der letzten Seite des Steuerbescheids nach den Erläuterungen unter der gesperrt geschriebenen Überschrift "Ergänzung zur Rechtsbehelfsbelehrung" steht. - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 12.07.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 10/98 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 1402 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 57 36 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.01.2003 |
Erledigungs-Az: | XI R 84/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 41 96 |