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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 74/00 |
§§: | EStG § 4 Abs. 4 |
Schlagwörter | Schuldzinsen, Betriebliche Veranlassung, Betriebsausgabe |
Rechtsfrage: | Abzugsfähigkeit von Schuldzinsen - Ist die betriebliche Veranlassung einer Darlehensaufnahme anhand des tatsächlichen Verwendungszwecks zu prüfen oder genügt die Gutschrift auf dem Betriebskonto und die Absicht Fremdmittel für betriebliche Aufwendungen einzusetzen? (hier: betriebliche Veranlassung, wenn das Darlehen nach Bezahlung von Betriebsausgaben durch vorhandene Betriebsmittel vereinbart wird, Darlehensverhandlungen bereits während der Investitionsphase geführt , 6 Tage nach der Darlehensgutschrift Gelder zur privaten Festgeldanlage entnommen werden und das Festgeld dem privaten Wohnungsbau dient). - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 12.07.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1417/98 G, E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 56 42 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.08.2001 |
Erledigungs-Az: | XI R 74/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 51 30 |