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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 97/01
§§: EStG § 62 Abs. 2 Satz 2, VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 13, VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 17
Schlagwörter Kindergeld, Ausländer, Vorübergehende Dienstleistung, Beamter
Rechtsfrage: Kindergeldanspruch einer für fünf Jahre als Lehrerin in die Bundesrepublik abgeordneten griechischen Beamtin. Zur Begriffsbestimmung der Entsendung eines ausländischen Arbeitnehmers "zur vorübergehenden Dienstleistung" im Inland. Ist diese Tatbestandsvoraussetzung bei einem EU-Ausländer auch dann als erfüllt anzusehen, wenn er aufgrund einer Ausnahmegenehmigung nach der EWG-VO 1408/71 weiterhin für alle Zweige der sozialen Sicherheit den Rechtsvorschriften seines Heimatlandes unterliegt oder ist grundsätzlich das Recht des Beschäftigungsstaates anzuwenden? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 18.09.2001
Vorinstanz/AZ: 4 K 320/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 88 50
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.08.2002
Erledigungs-Az: VIII R 97/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 01 46, SIS 03 02 55