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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 30/16 (BFH) |
§§: | KStG § 32 a Abs. 1 Satz 1, KStG § 32 a Abs. 1 Satz 2 |
Schlagwörter | Änderung, Ablaufhemmung, Festsetzungsfrist, Heilung |
Rechtsfrage: | Kann eine Änderung des Einkommensteuerbescheids nach § 32 a Abs. 1 Sätze 1 und 2 KStG nach Ablauf der Festsetzungsfrist zur Berücksichtigung einer vGA auch dann erfolgen, wenn der entsprechende Körperschaftsteuerbescheid noch nicht ergangen ist, weil der Mangel des fehlenden Körperschaftsteuerbescheids nachträglich mit dessen Erlass geheilt wird? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 06.10.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 8191/14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 04 75 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.12.2019 |
Erledigungs-Az: | VIII R 30/16 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 07 43 |