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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 19/13 (BFH) |
§§: | EStG § 13, EStG § 4 Abs. 1, AO § 163, AO § 227 |
Schlagwörter | Grundstück, Landwirtschaft, Veräußerungsgewinn, Betriebsvermögen, Entnahme, Billigkeit |
Rechtsfrage: | Handelte es sich bei dem von der Erbengemeinschaft veräußerten Grundstück um landwirtschaftliches Betriebsvermögen, oder hat es bereits bei dem Erblasser zum Privatvermögen gehört, da die Mutter des Erblassers das Grundstück anlässlich der unentgeltlichen Übertragung auf den Erblasser aus ihrem Betriebsvermögen entnommen hatte? Ist jedenfalls im Billigkeitswege von einer Besteuerung des Veräußerungsgewinns abzusehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 20.03.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1729/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 33 51 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.07.2016 |
Erledigungs-Az: | IV R 19/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 23 39 |