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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 42/11 (BFH) |
§§: | AO § 19 Abs. 1 Satz 1, AO § 26, AO § 127, AO § 227, AO § 367 Abs. 1 Satz 2 |
Schlagwörter | Erlass, Steuer, Säumniszuschlag, Örtliche Zuständigkeit, Erhebung |
Rechtsfrage: | Darf nach einem - durch Eintritt der beschränkten Steuerpflicht des ins Ausland verzogenen Klägers veranlassten - Wechsel der örtlichen Zuständigkeit das bisher zuständige FA noch über den Erlass der unter seiner Zuständigkeit entstandenen rückständigen Steuern und Säumniszuschläge entscheiden? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 10.05.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 5403/07 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 40 21 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.04.2012 |
Erledigungs-Az: | III R 85/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an III. Senat - neues Aktenzeichen: III R 85/11 - Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 21 39 |