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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 32/17 (BFH) |
§§: | AO § 129 |
Schlagwörter | Offenbare Unrichtigkeit, Fehlerberichtigung, Berichtigung |
Rechtsfrage: | Rechtfertigt die Tatsache, dass die Sachbearbeiterin des FA bei der Auswertung des BP-Berichts ein sich in den Steuerakten befindliches Schreiben der Klägerin nicht berücksichtigte und deshalb Sachverhalte und Erhöhungen der Bemessungsgrundlage doppelt erfasst wurden, die Änderung der rechtskräftigen USt-Bescheide 2006 bis 2008 wegen einer offenbaren Unrichtigkeit nach § 129 AO? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 05.12.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 613/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 23 30 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.01.2019 |
Erledigungs-Az: | V R 32/17 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 06 22 |