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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 45/03 |
§§: | AO 1977 § 226 Abs. 1, AO 1977 § 251 Abs. 3, InsO § 95 Abs. 1 Satz 3, InsO § 96, UStG § 18 Abs. 1 Satz 3 |
Schlagwörter | Aufrechnung, Insolvenz, Abrechnungsbescheid, Steuerfestsetzung |
Rechtsfrage: | Aufrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Konnte das FA die aufgrund einer während des Insolvenzverfahrens abgegebenen berichtigten LSt-Anmeldung (für einen Monat vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens) entstandene Erstattung mit Steuern aufrechnen, die vor der Insolvenzeröffnung entstanden sind? Hat die ungeprüfte Anmeldung zur Tabelle den Charakter nicht bestandskräftiger Steuerfestsetzungen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 12.06.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 8105/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 47 72 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.05.2004 |
Erledigungs-Az: | VII R 45/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 23 51 |