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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VII R 58/98 |
| §§: | KraftStG § 3 b Abs. 1 Nr. 1, KraftStG § 3 Abs. 1 Nr. 1 |
| Schlagwörter | Kraftfahrzeugsteuerbefreiung, schadstoffarm |
| Rechtsfrage: | Zeitpunkt der Steuerbefreiung für schadstoffarme (Euro 3) mit Fremdzündungs-Hubkolbenmotoren betriebene PKW. Ist für den Anwendungszeitpunkt des KraftStÄndG 1997 der Zeitpunkt des Inkrafttretens (1.7.1997) der maßgebliche Geltungsstichtag?- Zulassung durch FG |
| Vorinstanz: | FG des Saarlandes |
| Vorinstanz/Datum: | 28.05.1998 |
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 315/97 |
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1998 S. 1222 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 21.01.1999 |
| Erledigungs-Az: | VII R 58/98 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 60 40 |