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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 45/16 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 11 Abs. 2 Satz 2, AO § 129, AO § 174 Abs. 3
Schlagwörter Abfluss, Regelmäßig wiederkehrende Ausgabe, Umsatzsteuervorauszahlung, Offenbare Unrichtigkeit, Widerstreitende Steuerfestsetzung
Rechtsfrage: Kann ein vorbehaltsloser Einkommensteuerbescheid verfahrensrechtlich (§ 129 AO bzw. § 174 Abs. 3 AO) noch geändert werden, wenn eine Umsatzsteuervorauszahlung für einen Voranmeldungszeitraum mit wirtschaftlicher Zugehörigkeit zum Veranlagungszeitraum des betreffenden Einkommensteuerbescheides innerhalb von kurzer Zeit i.S. des § 11 Abs. 2 EStG nach Ablauf des Kalenderjahres entrichtet wird? - Führt die Bearbeitung eines sog. Risiko-Hinweises in der Prüfberechnung zu einer für eine Korrektur nach § 174 Abs. 3 AO erforderlichen (erkennbaren) Annahme? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 20.07.2016
Vorinstanz/AZ: 7 K 750/16 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 22 46
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.05.2017
Erledigungs-Az: X R 45/16 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 22 12