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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 89/04 |
§§: | KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Pensionszusage, Gesellschaftergeschäftsführer, Berufsunfähigkeitsrente, Versicherungsleistung |
Rechtsfrage: | Pensionszusage als verdeckte Gewinnausschüttung: Sind an den Gesellschafter-Geschäftsführer direkt ausgezahlte Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsrente verdeckte Gewinnausschüttungen? Ist eine "Nur-Pension" anstatt eines regulären Festgehaltes als verdeckte Gewinnausschüttung anzusehen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 09.12.2003 |
Vorinstanz/AZ: | I 226/2000 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 09 80 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.11.2005 |
Erledigungs-Az: | I R 89/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 03 65 |