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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 18/13 (BFH) |
§§: | FGO § 55 Abs. 1, FGO § 55 Abs. 2 Satz 1, FGO § 47 Abs. 1 |
Schlagwörter | Klage, Rechtsbehelfsbelehrung, Klagefrist, Zulässigkeit, Elektronische Übermittlung |
Rechtsfrage: | Ist die einer Einspruchsentscheidung beigegebene Rechtsbehelfsbelehrung "unrichtig" im Sinne von § 55 Abs. 2 Satz 1 FGO, wenn nicht auf die Möglichkeit der Klageerhebung per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur hingewiesen wird, obwohl das zuständige FG eine "elektronische Poststelle" eingerichtet hat? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 13.01.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 128/11 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 08 62 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 18.06.2015 |
Erledigungs-Az: | IV R 18/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 20 66 |