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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 30/16 (BFH)
§§: KStG § 32 a Abs. 1 Satz 1, KStG § 32 a Abs. 1 Satz 2
Schlagwörter Änderung, Ablaufhemmung, Festsetzungsfrist, Heilung
Rechtsfrage: Kann eine Änderung des Einkommensteuerbescheids nach § 32 a Abs. 1 Sätze 1 und 2 KStG nach Ablauf der Festsetzungsfrist zur Berücksichtigung einer vGA auch dann erfolgen, wenn der entsprechende Körperschaftsteuerbescheid noch nicht ergangen ist, weil der Mangel des fehlenden Körperschaftsteuerbescheids nachträglich mit dessen Erlass geheilt wird? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin-Brandenburg
Vorinstanz/Datum: 06.10.2015
Vorinstanz/AZ: 8 K 8191/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 17 04 75
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.12.2019
Erledigungs-Az: VIII R 30/16 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 07 43