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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 45/01 |
§§: | BewG § 148 Abs. 1, BewG § 145 Abs. 3 S. 3, BewG § 146 Abs. 7 |
Schlagwörter | Bedarfsbewertung, Feststellung von Grundbesitzwerten, Wertermittlung, Grundstück, Erbbaurecht, Öffnungsklausel |
Rechtsfrage: | Bedarfsbewertung für ein mit Erbbaurecht belastetes Grundstück - Öffnungsklausel. Kann in analoger Anwendung von § 145 Abs. 3 Satz 3 und § 146 Abs. 7 BewG (Öffnungsklausel) ein niedrigerer Grundstückswert festgestellt werden, wenn die Bewertung eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstück zu einem offensichtlich unzutreffenden Ergebnis führen würde. - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 20.06.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 2119/99 BG |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 79 37 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.05.2004 |
Erledigungs-Az: | II R 45/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 23 46 |