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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 497/01 (BVerfG)
§§: FGO § 93 Abs. 3, FGO § 104 Abs. 1, FGO § 104 Abs. 2
Schlagwörter Verfassungsbeschwerde, mündliche Verhandlung, Verkündung, Zustellung, Wiedereröffnung, Urteil
Rechtsfrage: Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach Urteilsverkündung oder -zustellung?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 25.10.2000
Vorinstanz/AZ: VII B 198/00
Vorinstanz/Fundstelle: BFH/NV 2001 S. 471
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 58 67
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 30.07.2001
Erledigungs-Az: 1 BvR 497/01
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen