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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 67/08 (BFH) |
§§: | EStG § 74 Abs. 2, SGB X § 104 Abs. 1 Satz 1, EStG § 67 Abs. 1 |
Schlagwörter | Kindergeld, Erstattung, Sozialhilfeträger, Nachweis |
Rechtsfrage: | Kindergeld für Sohn der Hilfe zum Lebensunterhalt erhielt: Setzt ein Erstattungsanspruch nach § 74 Abs. 2 EStG i.V.m. § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB X voraus, dass dem erstattungspflichtigen Leistungsträger die genaue Art und Höhe der Leistung sowie der genaue Zeitraum der Leistungserbringung positiv bekannt sind? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 16.10.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 647/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 07 32 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Klage |