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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | III R 63/95 | 
| §§: | DB StÄndG § 9, EStG § 58 Abs. 3, AO 1977 § 218 Abs. 2 | 
| Schlagwörter | Steuerabzugsbetrag, Abrechnungsbescheid | 
| Rechtsfrage: | Verrechnung des Steuerabzugsbetrages nur mit der anteilig auf den neu eröffneten Betrieb entfallenden ESt (siehe VI R 81/94 und I R 67/94)? - Entscheidung über die Höhe des Steuerabzugsbetrages nur durch Abrechnungsbescheid? (vgl. BMF-Schreiben im BStBl 1991 II S. 737 = SIS 91 16 30) - Zulassung durch FG - | 
| Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern | 
| Vorinstanz/Datum: | 13.06.1995 | 
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 95/94 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 26.02.1998 | 
| Erledigungs-Az: | III R 63/95 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Aufhebung des FG-Urteils | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 15 81 | 
