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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 66/03
§§: GG Art. 106 Abs. 3, GG Art. 108 Abs. 3, GG Art. 108 Abs. 4, GG Art. 85 Abs. 3, FGO § 40 Abs. 3, FGO § 118 Abs. 1, BGB § 1936 Abs. 2, BGB § 429 Abs. 2
Schlagwörter Fiskalerbschaft, Vorsteuererstattung, Rechtsschutzbedürfnis, Konfusion, Finanzrechtsweg
Rechtsfrage: Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens zwischen Bund und Ländern: Liegt bei einer Fiskalerbschaft eine Vereinigung von Forderung und Schuld in der Person der Klägerin (Bundesrepublik Deutschland) formell oder materiell vor? - Ist bei Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern der Finanzrechtsweg eröffnet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 01.10.2003
Vorinstanz/AZ: 2 K 481/02 (5)
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 12 18
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.11.2004
Erledigungs-Az: V R 66/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 18 41