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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 37/08 (BFH) |
§§: | EigZulG § 9 Abs. 2, EigZulG § 9 Abs. 5, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Genossenschaftsanteil, Eigenheimzulage, Anrechnung, Doppelförderung, Rückwirkendes Ereignis |
Rechtsfrage: | Anrechnung der Eigenheimzulage für Genossenschaftsanteile: Sind später gewährte Eigenheimzulagen für Genossenschaftsanteile auf bereits viele Jahr zuvor gewährte Eigenheimzulagen für Wohnungseigentum anzurechnen? Gilt § 9 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 5 Satz 6 EigZulG nicht für eine zeitlich nachgelagerte Genossenschaftsförderung? Darf eine Anrechnung nach § 9 Abs. 2 Satz 4 EigZulG nur bei einer zeitgleichen Förderung von Eigenheimzulage für die eigengenutzte Wohneinheit und Genossenschaftsförderung erfolgen? Anwendbarkeit des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 11.06.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 193/05 EZ |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.05.2009 |
Erledigungs-Az: | IX R 37/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 29 30 |