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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 34/18 (BFH)
§§: EStG § 41 c Abs. 3 Satz 4, AO § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c
Schlagwörter Änderung, Lohnsteuer-Anmeldung, Lohnsteuerbescheinigung, Änderungsvorschrift, Unlautere Mittel, Ermessen
Rechtsfrage: Ist eine Änderung von Lohnsteuer-Anmeldungen nach Übermittlung oder Ausschreibung der Lohnsteuerbescheinigung (§ 41 c Abs. 3 EStG) nach Maßgabe allgemeiner Korrekturvorschriften (hier: § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c AO - Ermessen?) möglich, wenn ein Dritter (Arbeitnehmer) durch unlautere Mittel Beträge, die ihm vertraglich nicht zustehen, auf sein Konto überweist und entsprechende Lohnsteuer-Anmeldungen erstellt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 08.06.2018
Vorinstanz/AZ: 1 K 1085/17 L
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 12 76
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.09.2020
Erledigungs-Az: VI R 34/18
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 04 21