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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 30/96
§§: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, AO § 42 Satz 1
Schlagwörter Immobilienfonds, vorgefaßter Plan, Gesellschafteraustausch, Gestaltungsmißbrauch
Rechtsfrage: Unterliegt die nach vorgefaßtem Plan in einem Zeitraum von 18 Monaten erfolgte Übertragung sämtlicher Anteile eines (geschlossenen) Immobilienfonds in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Gesamthandsgemeinschaft) an 123 neu eingetretene Gesellschafter und der damit erfolgte Austausch aller Gesellschafter der Grunderwerbsteuer gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG i.V.m. § 42 Satz 1 AO 1977? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 14.02.1996
Vorinstanz/AZ: 5 K 7/95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.06.1998
Erledigungs-Az: II R 30/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 25 17