
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 21/01 |
§§: | AO 1977 § 169 Abs. 1 Satz 3, AO 1977 § 124 Abs. 1, AO 1977 § 165 Abs. 1 |
Schlagwörter | Festsetzungsfrist, Bekanntgabe, Steuerbescheid, Zugang, Vorbehalt der Nachprüfung, Vorläufiger Bescheid |
Rechtsfrage: | Ist die Festsetzungsfrist des § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AO 1977 gewahrt, wenn der Bescheid vor Ablauf der Festsetzungsfrist den Bereich der zuständigen Finanzbehörde verlassen hat, aber nach dem Inhalt der Steuerakten nicht wirksam werden und dem Steuerpflichtigen nicht rechtzeitig zugehen konnte, da der angefochtene Bescheid eine falsche Postleitzahl enthielt. - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 16.11.2000 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1837/98 Erb |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 79 97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 28.01.2004 |
Erledigungs-Az: | II R 21/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 29 19 |