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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 45/02
§§: EStG § 38 Abs. 1 Satz 1, EStG § 38 Abs. 1 Satz 2, EStG § 8, EStG § 40 Abs. 1
Schlagwörter Steuerabzug, Arbeitslohn, Sachbezug, Dritter, Konzern
Rechtsfrage: Unter welcher Voraussetzung besteht eine Lohnsteuer-Abzugsverpflichtung des Arbeitgebers (Lebensversicherer) für Tarifvorteile seiner Arbeitnehmer, die diesen von assoziierten Unternehmen des Arbeitgebers für Sach- und Rechtsschutzversicherungen eingeräumt werden? Können rein rechtliche und wirtschaftliche Verflechtungen, die sich aus den allgemeinen Vorschriften des Aktiengesetzes über gegenseitige Beteiligungsverhältnisse ergeben, ein Auftragsverhältnis als Basis sog. unechter Lohnzahlungen durch Dritte begründen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 21.03.2002
Vorinstanz/AZ: 15 K 5161/95
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 70 83
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.06.2007
Erledigungs-Az: VI R 45/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 32 25