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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X B 47/99 |
§§: | EStG § 16, EStDV § 7, UmwStG § 21 |
Schlagwörter | Betriebsaufspaltung, Anteil, Grundstück, Übertragung, Aufgabegewinn, Buchwert |
Rechtsfrage: | Wird wegen Wegfalls der personellen Verflechtung eine Betriebsaufspaltung beendet, wenn die überwiegenden GmbH-Anteile und ein Teil des Grundstücke auf die Kinder übertragen werden und entsteht dabei ein Aufgabegewinn oder sind die stillen Reserven nicht aufzudecken, weil es sich um eine unentgeltliche Übertragung handelt und deshalb eine Buchwertfortführung möglich ist? |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 09.02.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 3526/97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.09.1999 |
Erledigungs-Az: | X B 47/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 00 54 33 |