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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 99/01 |
§§: | GewStG § 8 Nr. 7, GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 2 |
Schlagwörter | Hinzurechnung, Gewerbeertrag, Abbau, Gewerbekapital |
Rechtsfrage: | Ist die Hälfte der Miet- und Pachtzahlungen für Grundstücke nach § 8 Nr. 7 GewStG zur Ermittlung des Gewerbeertrags bzw. der Teilwert eines "Verfüllrechts" zur Ermittlung des Gewerbekapitals hinzuzurechnen, wenn das Unternehmen berechtigt ist, die Grundstücke abzugraben und nach Maßgabe der erteilten behördlichen Genehmigungen eine Deponie zu errichten bzw. zu betreiben? Stellt die Überlassung der Verfüllrechte eine Verpachtung bzw. Vermietung der Grundstücke dar? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 23.08.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 2947/98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.12.2003 |
Erledigungs-Az: | I R 99/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 10 84 |