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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 69/01
§§: BewG § 138 Abs. 3, BewG § 146 Abs. 2, BewG § 146 Abs. 7, WertV § 16
Schlagwörter Bedarfsbewertung, Feststellung von Grundbesitzwerten, Wertermittlung, Grundstück, Verkehrswert, Gutachten, Wertverordnung, Ertragsminderung
Rechtsfrage: Bedarfsbewertung für ein bebautes Grundstück - Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts: Kann bei der Bedarfsbewertung für ein Grundstück als Nachweis für den (niedrigeren) gemeinen Wert (Verkehrswert) auch das Gutachten eines nicht öffentlich bestellten und vereidigten (Bau-)Sachverständigen (hier: Wirtschaftsprüfer) anerkannt werden. Ist das Gutachten stets entsprechend der Wertermittlungsverordnung (WertV) zu erstellen und kann bei der Ermittlung der Jahresmiete eine fiktive niedrigere Miete wegen künftig zu erwartender Ertragsminderung angesetzt werden? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 24.07.2001
Vorinstanz/AZ: 2 K 1704/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 60 04
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.11.2004
Erledigungs-Az: II R 69/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 08 28