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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 30/03
§§: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 6, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 7
Schlagwörter Kaufangebot, Benennungsrecht, Erwerber, Grundstückskaufangebot, Grunderwerbsteuer
Rechtsfrage: Kaufangebotsnutzung des Grundpfandrechtsgläubigers als Zwischenhandel: Unterliegt die Annahme eines an den Grundpfandrechtsgläubiger (Kreditgeber) gerichteten Kaufangebots, das ein Benennungsrecht für Dritte oder auch ein Selbsteintrittsrecht einräumt, bei Benennung eines Dritten als Erwerber des Grundstücks, der Grunderwerbsteuer, weil darin grunderwerbsteuerrechtlich eine Nutzung des Kaufangebots zu eigenen wirtschaftlichen Zwecken im Sinne eines Zwischenhandels zu sehen ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 10.04.2003
Vorinstanz/AZ: 8 K 2752/02 GrE
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 31 30
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.04.2005
Erledigungs-Az: II R 30/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 45 51