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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 69/10 (BFH)
§§: AO § 218 Abs. 2, AO § 37 Abs. 2, InsO § 80 Abs. 1, InsO § 82
Schlagwörter Insolvenz, Erstattungsanspruch, Auszahlung, Kenntnis, Zuständigkeit
Rechtsfrage: 1. Ist das Finanzamt verpflichtet, die zur Insolvenzmasse gehörenden Steuererstattungen, die an den Insolvenzschuldner gezahlt wurden, erneut an den Insolvenzverwalter auszuzahlen oder sind diese Leistungen bereits gemäß § 80 Abs. 1 InsO in den Verfügungsbereich des Insolvenzverwalters gelangt? - 2. Besteht die einmal erlangte Kenntnis einer (anderen) Finanzbehörde über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach einem Wechsel der örtlichen Zuständigkeit weiterhin, und wenn ja unter welchen Voraussetzungen? Tritt eine Beweislastumkehr hinsichtlich der Kenntnis von der Insolvenzeröffnung auch bei einem länderübergreifenden Wechsel in der örtlichen Zuständigkeit ein? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 29.09.2010
Vorinstanz/AZ: 2 K 222/08
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 08 38
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.07.2011
Erledigungs-Az: VII R 69/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 29 95